Das sind die neuen Energiespar-Regeln ab September
01September
Schon ab heute, 1. September 2022 gilt die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV). Diese beinhaltet die neuen Energiespar-Regelungen, die das Kabinett beschlossen hat. Ein zweites Paket tritt ebenfalls in Kürze in Kraft.
Welche Regeln gelten für den privaten Bereich?
Ab dem 1. September 2022 tritt das erste Maßnahmenpaket in Kraft, das zu deutlichen Energieeinsparungen verhelfen soll. Es gilt zunächst für sechs Monate. Im privaten Bereich gilt dann unter anderem:
- Private Schwimmbecken, Pools und Whirlpools (drinnen wie draußen) dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Ausnahmen gibt es für therapeutische Anwendungen und die meisten öffentlichen Einrichtungen.
- Regelungen in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur voraussetzen, werden vorübergehend ausgesetzt. Mieter bleiben jedoch zu angemessenem Heiz- und Lüftungsverhalten verpflichtet, um Schäden an der Bausubstanz zu verhindern.
- Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude ihre Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.
Ab wann gilt das zweite Paket, bzw. die zweite Verordnung?
Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) soll bereits ab dem 1. Oktober 2022 für voraussichtlich zwei Jahre gelten. Der Bundesrat muss dem Erlass der Verordnung noch zustimmen. Für private, öffentliche und Firmengebäude sieht sie unter anderem folgendes vor:
- Verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen.
- Sofern er noch nicht gemacht wurde, wird der hydraulische Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas zur Pflicht.
- Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.
Haben Sie bereits früh genug Vorkehrungen getroffen und setzen Sie die ab heute geltenden Regelungen bereits alle um? Erzählen Sie uns gerne von Ihren Erfahrungen und Gedanken dazu auf unserer Facebook-Fanseite.