Warmwasser muss auch im Hochsommer verfügbar sein
01August
In einem aktuellen Urteil entschied das Landgericht Fulda, dass der Vermieter seine Mieter auch im Hochsommer vor Warmwasserausfall bewahren muss.
Was war der Hintergrund des Verfahrens?
Der Vermieter erhielt von der Mieterin einer Wohnung eine Beschwerde darüber, dass die Heizung und das Warmwasser abgeschaltet waren. Jedoch erreichte sie den Vermieter weder telefonisch, noch per SMS. Schließlich blieb auch die die Aufforderung ihres Rechtsanwalts, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen, ohne Erfolg. Der Vermieter reagierte erst, nachdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt wurde. Sodann wurde die Versorgung wieder hergestellt. Vom Vermieter wurde als Begründung ein leerer Heizöltank angegeben. Schließlich stritten die beiden Parteien am Ende darüber, wer nun die Gerichtskosten zu tragen hat.
Wie sah nun das Urteil aus?
Das Landgericht Fulda entschied, dass die Gerichts- und Prozesskosten vom Vermieter bezahlt werden müssen. Warmwasser sollte zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, da insbesondere im Sommer erhöhter Bedarf bei der Körperhygiene bestehen würde. Nicht für zumutbar, hielt das Gericht, dass das Wasser zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers aufzuwärmen sei. Die einstweilige Verfügung wäre somit zulässig gewesen. (LG Fulda, Aktenzeichen 5 T 200/17)