Bei Auszug ist KEINE #Wohnungsgeberbestätigung bzw. #Vermieterbescheinigung mehr nötig
02November
Seit 1. November 2016 ist eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft getreten, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen.
Das Meldegesetz zum Schutz vor Scheinmeldungen
Das Meldegesetz, das seit dem 1. November 2015 gilt, sah es bisher vor, dass Mieter beim Einzug und beim Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter benötigen. Diese Bestätigung muss dem Einwohnermeldeamt bei der An- bzw. Ummeldung vorgelegt werden, um Scheinmeldungen zu vermeiden. Nun, ein Jahr später, also seit dem 1. November 2016 ist diese Vermieterbescheinigung nur noch beim Einzug in eine neue Wohnung erforderlich.
Der Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung
Eine weitere Änderung betrifft den Fall, dass Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind. Sie stellt klar, dass nur der Name des Eigentümers, nicht aber dessen Anschrift in der Wohnungsgeberbestätigung genannt werden muss. Weiterhin verpflichtend sind jedoch Name und Anschrift des Wohnungsgebers.