Dürfen Mieter Zahlungsbelege einsehen?

13Januar

Dürfen Mieter Zahlungsbelege einsehen?

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), muss der Vermieter seinen Mietern nicht nur die Rechnungen, sondern auf Wunsch auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen, damit die Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können.

Der Fall: Mieter weigert sich zu zahlen
Ein Mieter verweigerte die geforderte Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung in Höhe von rund 1.000 Euro, da die Vermieterin ihm keine Einsicht in die Zahlungsbelege gewährte. Die Vermieterin klagte vor dem Landgericht Berlin, welches dem Mieter Recht gab.

Das Urteil: Mieter hat berechtigtes Interesse
Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Vermieterin zurück und gab dem Mieter Recht. Dieser hätte nach § 259 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein berechtigtes Interesse an der Belegeinsicht und hat somit nach § 242 BGB ein (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht. Als Begründung nannte das Gericht, dass es dem Mieter nur durch Einsicht der Zahlungsbelege möglich sei, die Beträge zu überprüfen. So können Fehler bei der Abrechnung aufgedeckt werden und er kann überprüfen, ob die Vermieterin von Preisnachlässen oder anderweitigen Rabatten profitiert hat.
[BGH Az. VIII ZR 118/19]

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.