EEG-Umlage - Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

24Mai

EEG-Umlage - Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Wie sehen die Entlastungen wegen gestiegener Energiepreise genau aus?

Die Ampel-Koalition hatte sich wegen der hohen Energiepreise am 23. Februar darauf geeinigt, die EEG-Umlage vorzeitig abzuschaffen. Ursprünglich sollte sie erst zum 1. Januar 2023 gestrichen werden.  Nun sinkt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Die Ausfälle der Unternehmen betragen rund 6,6 Milliarden Euro und werden vom Bund erstattet.

Wann und wozu wurde die EEG-Umlage ursprünglich eingeführt?

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Im Januar 2022 sank sie auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde – dies war der niedrigste Stand seit zehn Jahren.

 

Denken Sie bitte daran, Ihre Zählerstände per 30.06.2022 abzulesen und die Zahlen an Ihre Stromversorger zu übermitteln. Damit gewährleisten Sie, dass hier exakt abgerechnet werden kann. Oder haben Sie bereits einen modernen Zähler, der per Funk vom Versorger abgelesen werden kann? Erzählen Sie uns gerne davon auf unserer Facebook-Fanseite.

 

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