Hohe Geldbußen bei illegaler Weitervermietung

25Juli

Hohe Geldbußen bei illegaler Weitervermietung

In diesem Fall musste ein Mieter in München eine Geldbuße in Höhe von 33.000 Euro zahlen, da er seine Wohnung ohne Genehmigung an „Medizintouristen“ vermietete. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Wie gestaltete der Unternehmer die Untervermietung?

Im Jahr 2012 mietete der Münchner Unternehmer eine 104 m² Wohnung am Münchner Arabellapark für 1.980 Euro monatlich an. Jedoch lebte er dort jedoch nicht selbst, sondern vermietete die möblierte Wohnung an Patienten und deren Angehörige unter, die sich in München medizinisch behandeln ließen, also an sogenannte "Medizintouristen". Dies fiel im Oktober 2015 bei einer Kontrolle durch die Stadtverwaltung auf. Hierbei wurde ein Untermieter angetroffen, der angab dort unbefristet zu wohnen und dafür 3.000 Euro im Monat zu zahlen. Die Stadt München verhängte daraufhin ein Bußgeld von über 50.000 Euro. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte der Unternehmer dann Widerspruch ein.

Wie begründete das Gericht das Urteil?

Das Gericht hat entschieden, den Unternehmer erst für den Zeitraum ab dem 1.1.2014 zu belangen, da zu diesem Zeitpunkt die städtische Satzung zur Fremdenbeherbergung in Kraft trat. Ebenfalls wurde vom Gericht zu seinen Gunsten berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft war. Doch die Tatsache, dass er dem angespannten Wohnungsmarkt eine familientaugliche Wohnung entzogen hat und die Untervermietung trotz des laufenden Bußgeldverfahrens fortgesetzt hat, wurde ihm nun zur Last gelegt und entsprechend bestraft.

(AG München, Aktenzeichen 1119 OWi 258 Js 199344/16)

 

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