Nebenkosten erhöhen - Was ist möglich und sinnvoll?
04Mai
Die steigenden Energiepreise werden sich massiv in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen – das ist klar. Darum denken viele Mieter und Vermieter nun über eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nach, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Doch Vermieter dürfen jetzt keine einseitigen Erhöhungen beschließen.
Wie sollte man als Vermieter vorgehen, wenn man Vorauszahlungen erhöhen möchte?
Vermieter dürfen die monatlichen Vorauszahlungen ihrer Mieter bspw. in Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung erhöhen. Diese Erhöhung darf einem Zwölftel des Nachzahlungsbetrages entsprechen. Ebenfalls darf die Vorauszahlung bei erwartbaren Mehrkosten erhöht werden, z. B. bei einer Änderung der Personenzahl oder wie aktuell, bei gestiegenen Energiepreisen. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, um einen „Sicherheitszuschlag“ zu verlangen (BGH Urteil VIII ZR 294/10).
Welche sinnvollen Lösungen gibt es?
Die Situation ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter unangenehm. Vermieter fürchten in Vorkasse gehen zu müssen und auf Nachzahlungen Ihrer Mieter zu warten, während Mieter Sorge vor horrenden Nachzahlungen haben. Im Idealfall sollte das Gespräch gesucht werden, vor allem wenn die Vorauszahlungen knapp kalkuliert sind. Eine einvernehmliche Erhöhung ist nämlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Auch Mieter können auf ihre Vermieter zugehen und eine höhere Zahlung vorschlagen.
Haben Sie als Vermieter bereits auf die steigenden Energiepreise reagiert und mit Ihren Mietern über eine Erhöhung der Nebenkosten-Vorauszahlungen gesprochen? Oder waren gar Ihre Mieter von sich aus so schlau, auf Sie als Vermieter zuzukommen und einen höheren Abschlag für die Nebenkosten zu vereinbaren? Erzählen Sie uns gerne von Ihren diesbezüglichen Erfahrungen auf unserer Facebook-Fanseite.