Wie können Sie schon jetzt vom neuen Bauvertragsrecht profitieren?
19Juli
Das neue Bauvertragsrecht (wie schon im März berichtet) tritt zwar erst 2018 in Kraft, jedoch gibt es schon jetzt Möglichkeiten, von den Neuerungen zu profitieren. Hierzu wird vom Verband Privater Bauherren (VPB) empfohlen, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr für die kommenden Bauverträge auszuhandeln.
„Alles, was ab 2018 Pflicht wird, kann schon jetzt vertraglich festgeschrieben werden“, resümiert der VPB-Vertrauensanwalt. Er rät jedoch dazu, sich unbedingt fachliche Unterstützung zu holen, denn: „Ohne diese Beratung wird es auch in Zukunft nicht gehen, denn das Gesetz bleibt in manchem Detail bedauerlicherweise vage.“
Daher empfiehlt der VPB Bauherren, die alten Vertragsbedingungen schon jetzt nicht mehr zu akzeptieren, sondern neu zu verhandeln und auch die Verträge vor der Unterschrift von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen.
Die Bauunternehmen genießen Vertragsgestaltungsfreiheit
Zwar haben die Bauherren noch kein Recht auf den ab 2018 geltenden Verbraucherschutz, jedoch stellen sich seriöse Baufirmen schon jetzt auf die neuen Regelungen ein und kommen den Bauherren entgegen, so Beobachtungen des VPB. Der VPB-Anwalt rät Bauherren außerdem dazu, bevorzugt Verträge mit Firmen abzuschließen, die zu diesem Entgegenkommen bereit sind.
Da die Baufirmen Vertragsgestaltungsfreiheit besitzen, dürfen Sie aushandeln, was sie möchten.