Warum sollten Sie sich beim Einzug ins Eigenheim nicht unter Druck setzen?
30September
Viele Bauherren sitzen besonders im Herbst auf heißen Kohlen, denn sie würden Weihnachten gern im neuen Heim feiern. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät jedoch zu besonnenem Verhalten und warnt vor voreiligen Wohnungskündigungen.
Ist ein verbindlicher Fertigstellungstermin Pflicht?
Für alle ab 2018 abgeschlossenen Verträge von Verbrauchern, die auf eigenem Baugrund mit Schlüsselfertiganbietern oder mit Bauträgern bauen, macht es das neue Bauvertragsrecht zur Pflicht, dass ein verbindlicher Fertigstellungstermin oder eine verbindliche Bauzeit geregelt sein müssen. Trotzdem funktioniert das nicht immer, so der VPB. Manchmal spielt das Wetter nicht mit, Arbeiten verzögern sich oder die Baufirma hat unrealistisch geplant. Allerdings weist eine Verzögerung nicht automatisch auf eine unseriöse Baufirma hin.
Wozu rät der VPB in diesem Zusammenhang?
Der Verband Privater Bauherren rät daher, mit der Kündigung der aktuellen Wohnung zu warten und großzügig zu planen. Von Bausachverständigen wird dazu geraten: „Bauherren sollten deshalb von Anfang an einen Zeitpuffer einplanen und zwar bei schlüsselfertigen Häusern von etwa einem, besser zwei Monaten. Wenn die Bauherren die Finisharbeiten wie bspw. Boden- und Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, sollte der Puffer sogar drei Monate betragen. Wird er dann nicht gebraucht, umso besser“.
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