Wer haftet bei Schlüsselverlust?
13Februar
Laut der VdS Schadenverhütung verursachen verlorene oder gestohlene Schlüssel einen jährlichen Schaden von fast 100 Millionen Euro. Insbesondere der Verlust von Generalschlüsseln, bspw. für Schließanlagen, kann hier schnell eine fünfstellige Schadenssumme verursachen.
Nach welchen Kriterien wird entschieden, wann der Mieter für den Verlust haftet?
In welchen Fällen der Mieter für den Verlust des Schlüssels haften muss, ist von Situation zu Situation verschieden. Wird bspw. der Schlüssel aus dem Auto gestohlen, hat der Mieter seine Obhutspflicht verletzt und muss zahlen, entschied das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 8 U 151/07). Auch muss der Mieter dann zahlen, wenn er den Schlüssel mit der Post versendet und dieser verloren geht. Das Amtsgericht Brandenburg begründete seine Entscheidung damit, dass der Mieter in diesem Fall seine Bringschuld nicht erfüllt hat (Aktenzeichen: 31 C 32/14). Zugunsten des Mieters entschied hingegen im folgenden Fall das AG Ahrensburg: Dem Mieter wurde der Schlüssel aus dem Schließfach des Krankenhauses gestohlen (Aktenzeichen: 47 C 1171/09).
Ist es hier empfehlenswert, Versicherungen zu überprüfen?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, zu überprüfen, ob und in welcher Höhe die private Haftpflichtversicherung Schlüsselverluste absichert. In einigen Fällen empfiehlt sich sogar eine Zusatzversicherung. Wohnungsschutzbriefe bieten dagegen in der Regel nur geringfügigen Schutz, denn hier zahlt die Versicherung zumeist zwar den Schlüsseldienst, jedoch in vielen Fällen nicht den Austausch einer Schließanlage.
Haben Sie als Mieter mal den Schlüssel verloren oder haben Sie als Vermieter mal den Schlüssel nicht von ihren Mietern zurück erhalten? Erzählen Sie uns davon gerne auf unserer Facebook-Fanseite.