Der Bundestag beschließt eine Reform des Bauvertragsrechts
22März
Bereits seit März 2016 liegt der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertrags- und Gewährleistungsrechts dem Bundestag vor – nun wurde er beschlossen. Die Reform wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat diesem Entwurf zustimmt.
Es geht auch um mehr Rechte für Bauherren
Bauherren würden von der Reform besonders profitieren, denn Bauunternehmen müssen ihnen dann Baubeschreibungen vorlegen, die die Leistungen und auch verschiedene Qualitätsmerkmale genau beschreiben. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht einen leichteren Preisvergleich zwischen mehreren Unternehmen. Außerdem sieht das Gesetz die Festlegung eines verbindlichen Fertigstellungstermins vor und erlaubt es Bauherren, während der Bauphase Änderungswünsche zu äußern (Stichwort: Anordnungsrecht).
Zudem soll das Widerrufsrecht für private Bauherren reformiert werden – demnach können sie 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Auch die Mängelhaftung könnte zugunsten der Handwerker reformiert werden
Bislang können Handwerker, die mangelhaftes Material verwendet haben, lediglich fehlerfreien Ersatz vom Hersteller verlangen. Die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau müssen sie selbst tragen. Dies soll nun zugunsten der Handwerker geändert werden – sie können diese Kosten dann vom Händler zurückfordern.