Die Mietpreisbremse wurde nun vom Amtsgericht München gekippt
28Juni
In einem Urteil vom 21. Juni 2017 erklärte das Amtsgericht München nun die Mietpreisbremse im Raum München für ungültig.
Hierbei weist das Gericht auf ein Versäumnis des Landes Bayern hin.
Das Versäumnis liegt beim Land
Ein Mieter hatte im vorliegenden Fall einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor Gericht gebracht. Jedoch befasste sich das Gericht nicht mit dem aktuellen Fall, sondern erklärte gleich die Mietpreisbremse in München für unzulässig (AG München, Urteil v. 21.6.2017, 414 C 26570/16). Das Land Bayern selbst trägt die Schuld daran, denn es hatte versäumt, den Nachweis über einen „angespannten Wohnungsmarkt“ zu erbringen.
Hintergrund zum Nachweis über einen „angespannten Wohnungsmarkt“
Die Mietpreisbremse kann erst dann in Kraft treten, wenn das Land einen „angespannten Wohnungsmarkt“ nachweisen kann. Jedoch erfordert dies zunächst eine "sorgsame Überprüfung der Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Gebietsbestimmung“. Anhand dieser Überprüfung ist nachzuweisen, warum sich die beantragten Gebiete für die Mietpreisbremse qualifizieren. Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, denn die Mieter könnten nun Berufung einlegen und mit dem Fall vor das Landesgericht ziehen. Bereits in zwei vergangenen Urteilen hatte das Gericht in München die Mietpreisbremse auch für München angewendet.