Ist eine Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz möglich?
24März
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Corona-Verordnungen wurden im letzten Jahr zahlreiche WEG-Versammlungen verschoben. Bspw. in Berlin verlegte ein Verwalter die Versammlung kurzerhand auf den Spielplatz der Wohnanlage, um das Ansteckungsrisiko für die Teilnehmenden zu minimieren – doch dagegen klagte eine Eigentümerin.
Welche Besonderheiten gelten u. a. bei einer Eigentümerversammlung?
Unter anderem haben WEG-Versammlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattzufinden. Die Versammlung darf also nicht durch Dritte gestört oder beeinflusst werden. Der Verwalter wählte den Spielplatz der Anlage als geeigneten Ort, da die Nutzung des Spielplatzes ausschließlich den Wohnungseigentümern vorbehalten ist. Die Klägerin befürchtete trotzdem, dass Fremde mithören konnten und zog vor Gericht, um eine einstweilige Verfügung gegen die Durchführung der Veranstaltung zu erwirken.
Wie beurteilte das Gericht die Wahl des Veranstaltungsortes?
Das Amtsgericht Berlin-Wedding war hier anderer Meinung und sah die Versammlung im Außenbereich der Anlage nicht als Widerspruch zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Das Gebot der Nichtöffentlichkeit sei durch die Zugangsbeschränkung ausreichend gewahrt. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Versammlung bei Fortbestehen der Kontaktbeschränkungen andernfalls nur mit deutlicher Verzögerung stattfinden könnte.
[Amtsgericht Berlin-Wedding, Aktenzeichen: 9 C 214/20]
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