Neuer Gesetzentwurf: Nun doch kein Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Immobilienverwalter
14Juni
Am 22. Juni steht wieder eine Beratung im Bundestag an: Es geht um das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und -verwalter. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der aktuelle Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird.
Es wurden Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf verabredet
Unter anderem wurde nach mehreren Anhörungen und Gesprächen die Änderung verabredet, dass Immobilienverwalter sowie Immobilienmakler nicht, wie ursprünglich beschlossen, eine Sachkundeprüfung ablegen sollen, sondern das ihnen künftig stattdessen eine Weiterbildungspflicht auferlegt wird. Nach dieser Regelung müssen sich Verwalter und Makler mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren fortbilden. Nachweise sind der Erlaubnisbehörde entsprechend vorzubringen. Sollte der Nachweis nicht vorgelegt werden können, wird ein Ordnungswidrigkeits-Bußgeld fällig. Neu ist, dass auch Immobilienverwalter in die Pflicht genommen werden sollen. Die Forderung danach kamen von DDIV und dem Deutschen Mieterbund gleichermaßen.
Es gibt Ausnahmen von der Regel
Zum Beispiel für staatlich anerkannte Berufe wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt gibt es Ausnahmen. In den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit sollen sie von der Pflicht befreit sein.