Bei extrem hohen Betriebskosten liegt die Beweislast bei Vermietern und Versorgern

14Februar

Bei extrem hohen Betriebskosten liegt die Beweislast bei Vermietern und Versorgern

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in gleich zwei Fällen, in denen Mieter zu hohe Betriebskosten anzweifelten, zugunsten der Mieter.

Bei extrem hohen Nachzahlungsforderungen an Mieter müssen Vermieter und Versorger den tatsächlichen Verbrauch beweisen und schlüssig  darlegen. Der Mieter darf zudem zur Überprüfung der Nachzahlung und des Verbrauchs Einsicht in die Ablesebelege der anderen Parteien des Wohnhauses fordern.

Was ist in den besagten zwei Fällen passiert?

Im ersten Fall sollten die Wohnungsmieter 5000 Euro für zwei Jahre nachzahlen. Über 40 Prozent der Gesamtheizkosten wurden den Mietern hier berechnet, obwohl ihr Anteil an der Gesamtwohnfläche lediglich 12 Prozent betragen hatte. Jedoch verweigerte der Vermieter ihnen die Einsicht in die Unterlagen. Es gab bereits zuvor ein Urteil des Landesgericht, das nun vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde: Den Mietern muss Einsicht gewährt werden, damit sie die Richtigkeit der Abrechnung überprüfen können (Aktenzeichen des Urteils: BGH VIII ZR 189/17).

Im zweiten Fall wiederum forderte ein Energieversorger von einem älteren Ehepaar 9000 Euro für ein Jahr. Dies war das Zehnfache ihres gewöhnlichen Verbrauchs. Die Mieter vermuteten einen Irrtum und verweigerten die Zahlung. Der Versorger bestand zwar auf die Richtigkeit der Abrechnung, doch der Zähler war bereits ausgebaut und vernichtet worden. In diesem Fall ging der BGH von einem Abrechnungsfehler aus und entschied zugunsten der Mieter (Aktenzeichen des Urteils: BGH VIII ZR 148/17).

 

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