Modernisierungsmaßnahmen: Die Mieter müssen den Austausch eines Herdes dulden
26April
Zugunsten der Vermieter wurden gleich zwei Streitfälle entschieden, in denen es um den Austausch des Herdes ging.
Es handelte sich in beiden Fällen um duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahmen.
1. Fall: Ceranfeld statt Kochplatte
Dem Austausch seiner Kochplatten gegen ein Ceranfeld wollte der Mieter nicht zustimmen, obwohl die Vermieterin ausdrücklich auf eine Mieterhöhung verzichtete. Aufgrund der Weigerung sah sich die Vermieterin zur Klage gezwungen. Das Amtsgericht Neukölln legte fest, dass ihr gemäß § 555 d Abs. 1 BGB der Anspruch auf Austausch zusteht. Der Einbau eines Ceranfeldes sei wohnwerterhöhend, gilt jedoch gleichzeitig für den aktuellen Mieter als "Bagatellmodernisierung" und muss demnach geduldet werden.
2. Fall: Induktion statt Gas
In einem weiteren Fall in Schöneberg wehrte sich ein Mieter gegen den Austausch seines Gasherdes gegen einen Induktionsherd. Dem Gericht zufolge ist ein Induktionsherd ebenso regulierbar wie ein Gasherd, der Induktionsherd stellt jedoch ein geringeres Unfallrisiko dar, da es keine offene Flamme gibt. Zudem gilt ein Induktionsherd laut des Berliner Mietspiegels als wohnwerterhöhend. Jedoch muss der Vermieter den Mietern die Aufwendungen für die Anschaffung neuer Töpfe und Pfannen ersetzen. Das Amtsgericht Schöneberg sah hierfür einen Betrag von 500 Euro als angemessen an.