Startschuss fürs Baukindergeld

19September

Startschuss fürs Baukindergeld

Zum 18. September 2018 und somit ein wenig früher als erwartet, wurde das Baukindergeld nun auf den Weg gebracht. Ab sofort können die Anträge online bei der KfW gestellt werden.

Wann gilt das Baukindergeld?
Das Baukindergeld gilt für Neubauten und den Ersterwerb von Wohneigentum und „soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren“, so die KfW. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren, deren Haushaltsjahreseinkommen 75.000 Euro, zzgl. 15.000 Euro pro Kind, nicht übersteigt. Zehn Jahre lang wird hierbei ein Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro jährlich je Kind ausgezahlt.

Wo muss die Antragstellung erfolgen?
Das Baukindergeld kann ab sofort von förderfähigen Familien und Alleinerziehen online bei der KfW beantragt werden. Der Zuschuss wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie gilt das Datum auf dem notariellen Kaufvertrag, bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung. Zu beachten ist auch: Das Baukindergeld ist zeitlich begrenzt, denn Anträge können zunächst nur bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.

 

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