Drohungen rechtfertigen fristlose Kündigung durch den Vermieter
02Mai
Wenn Bedrohungen und Beleidigungen gegen Nachbarn oder den Vermieter ausgesprochen werden, muss das nicht hingenommen werden. Solch ein Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung des Hausfriedens dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Was ist im vorliegenden Fall geschehen?
Im hier verhandelten Fall hatte der Mieter lautstark mit seiner Freundin gestritten, so dass diese bei den Nachbarn Schutz gesucht hatte. Der Mieter beschimpfte und bedrohte sowohl seine Freundin als auch die Nachbarn und dies bis zum Eintreffen der Polizei. Hinzu kam, dass die herbei gerufene Polizei in seiner Wohnung eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände beschlagnahmte, die der Mieter auch den Nachbarn gezeigt haben soll.
Der Schutz der bedrohten Personen steht hier ganz klar im Vordergrund
Im späteren Verlauf verweigerte die Freundin zwar die Aussage, doch das Gericht empfand die Schilderungen der Nachbarn als glaubhaft. Alle befragten Zeugen vermittelten den Eindruck, dass sie sich von dem Beklagten massiv und nachhaltig beeinträchtigt und bedroht fühlten und darüber hinaus große Angst vor ihm gehabt hätten. Aus diesem Grund müsse dem Vermieter laut Gericht die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden und dieses auch zum Schutz der bedrohten Mieter. (Amtsgericht München 474 C 18956/16)