Ab 2018 gelten neue Grenzwerte für Kaminöfen

13Dezember

Ab 2018 gelten neue Grenzwerte für Kaminöfen

Vielen Kaminöfen und Heizkesseln droht zum Jahresende das Aus, denn sie müssen entsprechend nachgerüstet, umgebaut oder stillgelegt werden. Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Anlagen betroffen sind, um Bußgelder zu vermeiden.

 

Die Grenzwerte sinken Stufenweise

Zunächst sind ab 2018 Anlagen betroffen, die vor dem 1. Januar 1985 ihre Zulassung bekommen haben. „Eigentümer sollten prüfen, ob ihr Kamin oder Ofen unter die Regelung fällt. Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland rät: "Dann gilt es nachzurechnen, ob sich eine Nachrüstung lohnt“. Geräte, die zwischen 1985 und 1994 zugelassen wurden, dürfen bis zum 31.12.2020 betrieben werden, während Geräte aus den Jahren 1995 bis 2010 sogar bis zum Jahre 2024 betrieben werden können.

Der Schornsteinfeger hilft bei unbekanntem Baujahr

Sollte dem Eigentümer das Baujahr nicht bekannt sein, kann er den Schornsteinfeger bitten, die Emissionswerte zu ermitteln. Das kann sich lohnen, denn wenn die Umrüstung oder Erneuerung der Anlage versäumt wird, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Auch diese Regelung hat eine Ausnahme, nämlich historische Öfen, Ofenkamine und Herde. Hier gilt: Geräte, die vor 1959 gebaut wurden, sind nicht betroffen.

Wenden Sie sich also bei Fragen dazu am besten an Ihren Heizungsinstallateur oder Bezirksschornsteinfegermeister.

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