Wer haftet eigentlich, wenn der Tannenbaum brennt?

20Dezember

Wer haftet eigentlich, wenn der Tannenbaum brennt?

Auch Weihnachten bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut. Obgleich es das Fest der Liebe genannt wird, sorgen störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn regelmäßig für Ärger. Hiermit haben auch Versicherungen viel zu tun, denn Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.

Was muss beachtet werden?

Dekoration ist zwar sowohl in der eigenen Wohnung als auch auf dem Balkon und an der Fassade erlaubt. Doch die Voraussetzung ist, dass die Fassade nicht beschädigt wird (z. B. durch Bohrungen), die Dekoration niemanden gefährdet (also ausreichend gesichert ist) und auch dass die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Schließlich sollten auch blinkende Lichterketten nach 22 Uhr abgeschaltet werden. Sollten sich die Nachbarn gestört fühlen, darf der Hausflur nicht dekoriert werden, während ein Kranz an der Wohnungstüre erlaubt ist.

Wer haftet bei Bränden?

Wenn Brandschäden durch weihnachtliche Dekoration oder Wunderkerzen entstehen oder ein Adventskranz Feuer fängt, haftet in der Regel die Gebäudeversicherung des Vermieters. Dies allerdings nur, sofern der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Hier gilt es zu beachten: Wunderkerzen direkt am Tannenbaum anzuzünden ist fahrlässig! Läuft hingegen ein Kind mit einer Wunderkerze in der Hand auf den Baum zu, liegt keine Fahrlässigkeit vor.

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.