Die Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

11April

Die Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Am Dienstag, 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Basis für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist (Aktenzeichen: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).

Nun muss bis Ende 2019 eine neue Regelung gefunden werden. Für die Neuregelung gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Warum muss nun überhaupt eine Neuregelung her?

Bislang sieht das aktuelle Bewertungsgesetz vor, dass Grundstücke alle sechs Jahre neu bewertet werden sollen. Jedoch ist dies seit der letzten Hauptfeststellung im Jahre 1964 nie wieder geschehen. Im Osten Deutschlands wurde eine solche Bewertung sogar seit 1935 nicht mehr durchgeführt. Da dieses Versäumnis die komplette Entwicklung des Immobilienmarktes außer Acht lässt, sorgte die alte Regelung nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ungleichbehandlung. Bspw. kann es nach alter Regelung vorkommen, dass ein sehr altes, aber millionenschweres Gebäude niedriger besteuert wird, als ein neu gebautes Mehrfamilienhaus.

Wie wahrscheinlich ist nun eine Neubewertung aller Grundstücke?

Eine Neubewertung der immerhin rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland, ist aufgrund des hohen Aufwands unwahrscheinlich. Wahrscheinlich wird stattdessen eine neue Formel gesucht, mit der die Grundstücke fair bewertet werden. Obwohl die Bundesländer eine Mehrbelastung der Eigentümer vermeiden wollen, möchten Sie aber auch keine spürbaren Verluste in ihren Einnahmen verzeichnen. Denn die Einnahmen durch die Grundsteuer kommen direkt den Kommunen zugute, dies waren bspw. 2016 immerhin etwa 14 Millionen Euro.

 

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