Die Mietpreisbremse in Hessen wackelt

04April

Die Mietpreisbremse in Hessen wackelt

Laut Bundesgesetz, das die hessische Bauministerin Priska Hinz 2015 umgesetzt hatte, darf die neue Wohnungsmiete bei angespanntem Wohnungsmarkt maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Nun landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Das Landgericht Frankfurt erklärt Mietpreisbremse für ungültig

Im aktuellen Fall klagte ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse und bekam in zweiter Instanz Recht, denn das Landgericht Frankfurt hat im Urteil vom 27.03.2018 die Mietpreisbremse in Hessen für ungültig erklärt (Aktenzeichen: 2-11 S 183/17). Der Bundesgesetzesgeber verlangt ausdrücklich nach einer Begründung, doch das Land Hessen habe lediglich einen Entwurf vorgelegt. "Damit sei die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet worden", so das Landgericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Mietpreisbremse gilt in 16 hessischen Kommunen, davon viele im Rhein-Main-Gebiet. Das Urteil des Landgerichts ist jedoch nur im verhandelten Einzelfall gültig. Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Sollte der BGH das Urteil bestätigen, wird es rechtskräftig, die Mietpreisbremse bliebe jedoch weiterhin gültig. Somit müsste jeder Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich andere Gerichte das BGH-Urteil zum Vorbild nehmen ist jedoch hoch.

 

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