Kann ein hohes Alter Mieter bei Eigenbedarfskündigungen schützen?
20März
Das Landgericht Berlin beschließt in folgendem Urteil, dass hohes Alter Mieter vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs schützen kann. Jedoch ließ das Gericht offen, ab welchem Alter dies der Fall ist
Der konkrete Fall: Die Vermieterin kündigt den Mieter wegen Eigenbedarf
2015 kündigte eine Vermieterin das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarf und verlangte von den Mietern die Räumung. Die 84- und 87-jährigen Mieter, die dort seit 1997 lebten, widersprachen der Kündigung und führten als Gründe ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort sowie ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel auf.
Kann das hohe Alter tatsächlich als Härtegrund anerkannt werden?
Das Landgericht Berlin wies die Räumungsklage der Vermieterin ab. Laut § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB begründet allein der Wohnungsverlust im hohen Alter eine Härte und dies sogar unabhängig von den anderen Beeinträchtigungen der Mieter. Ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtefall „hohes Alter“ berufen können, ließen die Richter jedoch offen.
LG Berlin, Aktenzeichen 67 S 345/18
Gemäß dem Sinnspruch: "Einen alten Baum verpflanzt man nicht!" entschied hier das Gericht zugunsten der Mieter. Wie hätten Sie entschieden? Erzählen Sie uns dies gerne auf unserer Facebook-Fanseite.