Das Bundesland Schleswig-Holstein schafft die Mietpreisbremse ab

13März

Das Bundesland Schleswig-Holstein schafft die Mietpreisbremse ab

Die Mietpreisbremse wird von der Landesregierung Schleswig-Holsteins als gescheitert betrachtet, daher lässt sie diese als erstes Bundesland vorzeitig auslaufen. Die Mietpreisbremse soll dort bereits zum 30.11.2019 abgeschafft werden. Ebenfalls soll die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auch an diesem Tag in Schleswig-Holstein auslaufen.

Gibt es neue Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum?
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat nun eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bspw. soll neues Bauland geschaffen und bestehende Flächen besser genutzt werden, Wohneigentum soll gefördert und die Bedingungen für den Wohnungsbau sollen verbessert werden. Außerdem plant die Regierung, gegen „Miethaie“ vorzugehen.

Seit wann gilt die Mietpreisbremse überhaupt?
Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in zwölf Kommunen in Schleswig-Holstein, darunter sind unter anderem Kiel, Sylt, Wentorf bei Hamburg und Norderstedt. Sie sieht vor, dass die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. In insgesamt 15 Kommunen ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt worden.

Es bleibt spannend. Was denken Sie, welche Bundesländer hier folgen und als nächstes die Mietpreisbremse abschaffen? Geben Sie Ihre Tipps und Einschätzungen dazu gerne ab auf unserer Facebook-Fanseite.

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