Sind Daten aus Immobilienportalen Grundlagen für eine Mieterhöhung?

31Oktober

Sind Daten aus Immobilienportalen Grundlagen für eine Mieterhöhung?

Mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat, begründete eine Münchner Vermieterin eine geforderte Mieterhöhung. Dieses Vorgehen hielt ihr Mieter jedoch für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung. Das Amtsgericht München gab in diesem Fall dem Mieter Recht.

Was war der Hintergrund?
Die Vermieterin begründete ihr Vorgehen damit, dass der Münchner Mietspiegel wegen fehlender Nachvollziehbarkeit nicht heranzuziehen war. Weiterhin existiere keine Mietdatenbank und aufgrund städtebaulicher Verfehlungen seien auch keine Vergleichswohnungen gefunden worden. Aus diesen Gründen sei sie gezwungen gewesen, auf private Datenbanken zurückzugreifen.

Wie begründete das Amtgericht das Urteil?
Das AG München gab dem Mieter Recht und wies die Klage der Vermieterin auf Mieterhöhung ab. In der Begründung heißt es unter anderem, dass die Preise auf Miet- und Kaufangeboten beruhen. Das Portal bildet demnach lediglich die Preisvorstellungen der Vermieter ab und nicht – wie gesetzlich vorausgesetzt – die tatsächlich vereinbarten Mieten der letzten vier Jahre. Das Landgericht München wies eine Berufung zurück.

Quelle: Amtsgericht München, Aktenzeichen 472 C 23258/17

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