Neues von der TKG-Novelle - Bald kein Nebenkostenprivileg für TV-Kosten mehr

12Mai

Neues von der TKG-Novelle - Bald kein Nebenkostenprivileg für TV-Kosten mehr

Der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde vom Bundesrat nun zugestimmt. Das Nebenkostenprivileg für TV-Kosten läuft damit aus. Kosten für den Internet-Ausbau sollen hingegen umlagefähig werden.

Was bedeutet das TV-Privileg konkret?
Derzeit erhalten rund 12,5 Millionen Haushalte die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil der Wohnungsmiete. Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG), der TKG-Novelle, wird sich das nun ändern. Vermieter, die TV-Kabelverträge geschlossen haben, dürfen diese bald nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Die Mieter dürfen dann selbst wählen, ob sie einen Vertrag schließen und wenn ja, mit welchem Anbieter. Das sogenannte Nebenkostenprivileg gilt noch in einer Übergangsphase bis zum 30.06.2024, danach haben Mieter die Wahlfreiheit.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen kritisiert die Neuregelung: „Das sind schlechte Nachrichten für über 12 Mio. Mieterhaushalte in ganz Deutschland. Auf sie kommen Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu. Die Regierung leistet hier einen echten Bärendienst für Mieter mit geringen Einkommen und sozial orientierte Vermieter“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Gibt es nun wenigstens einen Investitionsanreiz für den Glasfaserausbau?
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das Verlegen neuer Glasfaserleitungen umlagefähig wird. Baut ein Vermieter die gebäudeinterne Glasfaserstruktur aus, kann er seinen Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ berechnen. Festgelegt ist dieser Betrag auf 60 Euro pro Jahr und Wohnung, befristet auf fünf, maximal neun Jahre (höchstens 540 Euro gesamt).

 

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