Warum sollten sich unverheiratete Paare beim Thema Wohneigentum absichern?
19Mai
Laut Erhebung des Statistischen Bundesamtes leben in Deutschland rund 6,5 Millionen Personen ohne Trauschein in einem gemeinsamen Haushalt. Wenn diese Paare gemeinsames Eigentum erwerben und einer der Partner stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht. Darauf weist der Verband Privater Eigentümer (VPB) hin.
Wie wird die Erbfolge hier geregelt?
Ob das Eigentum nun gemeinsam erworben wurde oder nur dem Verstorbenen gehörte, wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach haben dessen Angehörige Anspruch auf seinen Teil des Eigentums. Der überlebende Partner muss die Erben also regelmäßig auszahlen oder eine finanzielle Ablöse verhandeln. Beides ist eine große finanzielle Belastung, die sich nicht jeder leisten kann. Aus diesem Grund rät der VPB unverheirateten Paaren zur Vorsorge.
Welche Vorsorge macht hierzu Sinn?
Paare sollten so früh wie möglich ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und somit den eigenen Anteil im Todesfall auf den Partner übertragen. In diesem Fall haben eigene Kinder nur noch Anspruch auf ihren Pflichtteil und auf diesen könnten sie sogar notariell verzichten. Interessierte Paare sollten sich auf jeden Fall vom Notar oder vom darauf spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, da zum Beispiel eine Änderung des Testaments nach Ableben des ersten Partners nicht mehr ohne weiteres möglich ist.
Haben Sie für den Erbfall bereits vorgesorgt und alles nach Ihrem Willen geregelt? Erzählen Sie uns gerne davon auf unserer Facebook-Fanseite.